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Berechnung der Vergütung einer genutzen Diensterfindung

Die Höhe der Vergütung ist in den Vergütungsrichlinien für Arbeitnehmererfindungen geregelt. Hierbei wird ein Modell analog zu einem Lizenzsatz verwendet. Zunächst geht in die Berechnung der Wert der Erfindung ein. Dieser Wert kann dadurch bestimmt werden, wie viel Umsatz pro Jahr mit dem Produkt gemacht wird und wie hoch der prozentuale Anteil der Erfindung an dem Produkt ist.

Wie hoch ist der jährliche Umsatz mit der Erfindung. EURO


Wie hoch ist der Lizenzsatz in der betreffenden Branche : %


Der Arbeitnehmer ist zu der Erfindung veranlasst worden:
weil der Betrieb ihm eine Aufgabe unter unmittelbarer Angabe des beschrittenen Lösungsweges gestellt hat.
weil der Betrieb ihm eine Aufgabe ohne unmittelbare Angabe des beschrittenen Lösungsweges gestellt hat
ohne dass der Betrieb ihm eine Aufgabe gestellt hat, jedoch durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von Mängeln und Bedürfnissen, wenn der Erfinder diese Mängel und Bedürfnisse nicht selbst festgestellt hat.
ohne dass der Betrieb ihm eine Aufgabe gestellt hat, jedoch durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von Mängeln und Bedürfnissen, wenn der Erfinder diese Mängel selbst festgestellt hat.
weil er sich innerhalb seines Aufgabenbereichs eine Aufgabe gestellt hat
weil er sich außerhalb seines Aufgabenbereichs eine Aufgabe gestellt hat.


In wiefern trifft die folgende Aussage zu:
Die Lösung wird gefunden mit:
  • beruflichgeläufigen Überlegungen und
  • auf Grund betrieblicher Arbeiten oder Kenntnisse und
  • der Betrieb unterstützt dabei den Erfinder mit technischen Hilfsmitteln.


  • Der Erfinder ist:
    Technischer Leiter eines größeren Betriebs.
    Entwicklungsabteilungen oder Gruppenleiter in der Forschung.
    Leiter einer ganzen Fertigungsgruppe , in der Entwicklung die Gruppenleiter von Konstruktionsbüros und forschende Ingenieure und Chemiker.
    In der Fertigung leitend Tätige und in der Entwicklung tätige Ingenieure und Chemiker.
    Arbeitnehmer mit gehobener technischer Ausbildung, die sie in der Fertigung tätig sind.
    Personen, die als untere betriebliche Führungskräfte eingesetzt werden (z. B. Meister, Obermeister, Werkmeister) oder eine etwas gründlichere technische Ausbildung erhalten haben (z. B. Chemotechniker, Techniker).
    Arbeitnehmer mit einer handwerklich/technischen Ausbildung. z.B. Vorarbeiter, Untermeister, Schichtmeister, Kolonnenführer.
    Arbeitnehmer ohne entsprechende Vorbildung



    Keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Berechnung.


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