Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Vergütung wird üblicherweise jährlich basierend auf den Geschäftszahlen des Vorjahrs berechnet.
- Bei sehr hohen Umsätzen ist noch eine Staffelung (z.B. Reduzierung von 60% bei 30 Millionen Euro) vorzusehen,
sofern dies nicht bereits beim Lizenzsatz berücksichtigt worden ist.
- Bei mehreren Erfindungen an einem Bauteil ist eine Abstaffelung vorzunehmen.
- Der berechnete Betrag auf die Anzahl der Erfinder mit ihrem prozentuallen Anteil aufzuteilen.
Keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Berechnung.
|